Allgemeine Geschäfts Bedingungen, Studer Travel Service (nachfolgend STS genannt) 

Folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Studer Travel Service, Vertrag: Mit der Bestätigung der schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Buchung kommt zwischen dem Kunden und von Studer Travel Service ein Vertrag zustande. Auf diesen Vertrag sind die vorliegenden AGB anwendbar. Spätestens mit Zahlung der Rechnung akzeptiert der Kunde Erhalt und Inhalt dieser AGB. Bei Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Veranstalter treten wir als Vermittler auf und es gelten deren Vertragsbedingungen. Dies gilt auch bei Buchung von Einzelleistungen wie z.B. Flügen.

Reisevermittlung: Für Reisearrangements oder Einzel-leistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungs-erbringer, welche Ihnen von STS lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Desglei­chen gelten bei allen von STS vermittelten Flugbilletten die Vertragsbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. STS ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorlie­genden AVRB berufen.

Zahlungsbedingungen: Tritt STS nur als Vermittler auf, gelten die Zahlungsbedingungen des als Veranstalter auftretenden Reisegesellschaften. Tritt STS als Rechnungs-steller auf, gelten die Zahlungsbedingungen gemäss Rechnung. Flugtickets werden in der Regel sofort bei der Buchung ausgestellt und sind umgehend im vollen Umfang zu bezahlen. Bestimmte Preiserhöhungen (z.B.Treibstoffzuschläge) können von der Airline auch nach Ausstellung des Tickets erhoben werden und werden dem Kunden in Rechnung gestellt (ohne zusätzliche Gebühren von STS). Bei Zahlung mit einer Kreditkarte behalten wir uns einen Zuschlag von 2% des mit der Kreditkarte bezahlten Betrages vor.

Auftragspauschale/Servicetaxe/Reservationsgebühr

STS behält sich vor, eine zusätzliche Auftragspauschale für Reservierungen, Bearbeitungs­aufwendungen und Fremd-gebühren zu erheben. Diese richtet sich nach unserem Aufwand, beträgt aber mindestens Fr. 30.-pro Dossier. Bei Einzel-buchungen von Fähren, Konzert-, Theater- und Sporttickets verrechnen wir eine Pauschale von je CHF 50.- pro Reservation

Preisänderungen: In den nachfolgenden Fällen behalten

wir uns vor, die Preise zu erhöhen:

• Tarifänderungen der Transportunternehmen

(z.B. Treibstoffzuschläge)

• Neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Mehrwertsteuer, Flughafentaxen,

Sicherheitsgebühren usw.)

• Wechselkursänderungen

Gültigkeit: Die Flugtickets sind generell nur gültig für den Transport mit den betreffenden Fluggesellschaften. Namenswechsel, Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften sowie Routenänderungen oder zusätzliche Zwischenaufenthalte sind unterwegs nicht mehr möglich.

Gültigkeitsdauer: Die Gültigkeitsdauer von Linienflug-tickets beginnt in der Regel vom ersten Flugdatum an. Beachten Sie auch die entsprechenden Bestimmungen der ausführenden Airlines.

Freie/fixe Flugdaten: Linienflüge sind nach Reisebeginn entweder frei umbuchbar, gegen Gebühr Umbuchbar oder fix (nicht umbuchbar). Die für diese Buchung geltende Variante ist auf der Rechnung/Bestätigung vermerkt. Charterflüge haben grundsätzlich fixierte (nicht umbuchbare) Flugreservationen.

Rückreise/Weiterreise/aktuelle Flugzeiten/ Gepäck-bestimmungen: Aufgrund von allfälligen kurzfristigen Flugplanänderungen empfehlen wir, die aktuellen Flugzeiten spätestens 72 Stunden vor jedem Flug auf www.checkmytrip.com oder direkt bei der Fluggesellschaft zu überprüfen und das Web Checkin vorzunehmen (je nach Fluggesellschaft 24 bis 48 Stunden vor Abflug). Versäumte Flüge können zum Verlust des Transportanspruches aller gebuchten Flüge führen, allfällige Mehrkosten gehen zulasten des Kunden. Informieren Sie sich vor der Abreise über die aktuellen Gepäckbestimmungen/-Mengen/- Masse der jeweiligen Fluggesellschaften auf www.freigepäcksgrenze.de

Umbuchungen vor Reisebeginn: Für Änderungen der Daten vor Ausstellung der Reisedokumente wird je nach Fluggesellschaft und Veranstalter eine Umbuchungsgebühr von mindestens CHF 100.- pro Leistung in Rechnung gestellt. Nach Ausstellung der Reise-dokumente gelten Umbuchungen vor Reisebeginn als Annullation, da die Dokumente neu ausgestellt werden müssen. In solchen Fällen entstehen die auf der Rechnung/Bestätigung aufgeführten effektiven Annullationskosten. Charterflüge können nicht oder nur gegen sehr hohe Gebühren umgebucht werden. Flugtickets sind persönliche Dokumente und können nicht auf andere Personen übertragen werden, sofern auf der Rechnung/Bestätigung nicht ausdrücklich anders erwähnt.

Umbuchungen nach Reisebeginn: Allfällige Umbuchungs-kosten der Fluggesellschaften und Veranstalter sind auf der Rechnung/Bestätigung aufgeführt. Werden Umbuchungen nach Abreise durch uns abgewickelt, so fallen zusätzliche Kosten an.

Annullierung/Änderung der Reise

Meldung: Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies Ihrer Bu­chungsstelle schriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei uns. Dem Brief sind die Reisedokumente, wenn bereits in Ihrem Besitze, beizulegen. STS hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. Es gelten die entsprechenden Bestimmungen der Veranstalter der gebuchten Reise im Falle dass STS als Vermittler auftritt. In diesen Fällen können Bearbei­tungsgebühren, Versicherungsprämien und evtl. Visa Spesen anfallen. Wird vom EDA oder von BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen.

Annullierung / Änderung

Bearbeitungsgebühren bei Änderung: Bis zu Beginn der Annullierungsfristen erheben wir für generelle Änderun­gen (Namen oder gebuchte Leistung) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30 pro Person, max. CHF 60 pro Auftrag. Für die gleichen Änderun­gen innerhalb der Annullierungsfristen erheben wir eine Bearbeitungsge­bühr von CHF 50 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 100 pro Auftrag. Bei Flugumbuchungen an der Feriendestination behalten wir uns vor, zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten, eine Bearbeitungs-gebühr von CHF 50 pro ge­buchte Person, höchstens aber CHF 100 pro Auftrag zu verlangen. Die Fluggesell-schaften verfügen je nach Tarif über strenge Bedingungen in Bezug auf Änderungen, Umbuchungen usw. vor und nach der Erstellung der Flugscheine/E-Tickets. Allfällige Spesen dieser Art werden Ihnen nebst der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Bearbeitungsgebühren bei Annullierung: Wenn Sie die gebuchte Reise unabhängig des Zeitpunktes ganz oder teil­weise annullieren, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 100 pro Auftrag, plus allfällige An­nullierungskosten. Diese Bearbeitungs-gebühr entfällt bei Annullierungen mit 100% Annullierungs-kosten. Eine nachträgliche Stornierung sowie Rückzahlung der Annullierungskostenversicherung inkl. Assistance bzw. Extra Rückreiseversicherung ist nicht möglich. Bei einer Annullierung der Reise kann Ihre Buchungsstelle für deren Aufwände zusätzliche Bearbei­tungsgebühren in Rechnung stellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Diese Gebühren sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.

Kosten von Annullierung / Änderung

Last-Minute-, Frühbucher-Specials, Sonderaktionen, Eintrittskarten

100% ab Buchung

Linienflüge «Nur Flug» und Pauschalreisen mit Linienflügen: Wir machen Sie auf die sehr strengen Annullierungs-/Änderungsbedin­gungen aufmerksam, die je nach Fluggesellschaft und Tarifklasse unmit­telbar nach der Buchung bis zu 100% betragen können. Wir berechnen Ihnen die von der Fluggesellschaft erhobenen Kosten, welche zusätzlich zu den Bearbei-tungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Für Umbuchun­gen, Namensänderungen und Annullierungen können seitens der Flugge­sellschaft hohe Gebühren belastet werden. Wird der Flug nicht angetreten (No-Show), wird grundsätzlich nichts zurückerstattet.

Bahnreisen: Bei Bahnreisen kann es aufgrund spezieller Tarifkonditionen vorkommen, dass Reservierungen/ Bahntickets nicht vollumfänglich rückerstattet wer­den können.

Kreuzfahrten, Flussreisen: Es gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Reedereien. Diese werden Ihnen bei der Buchung bekannt gegeben.

Motorhomes, Mietwagen, Freizeitparks (Disneyland, Europapark Rust usw.): Es gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Diese werden Ihnen bei der Buchung bekannt gegeben und sind auf der Reise-bestätigung vermerkt.

Rundreisen: Es gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Diese werden Ihnen bei der Buchung bekannt gegeben und sind auf der Reisebestätigung vermerkt.

Ersatzperson: Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekannt zu geben, die bereit ist, die Reise an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so erhebt STS lediglich die Änderungsgebühr. In diesem Fall sind folgende Voraussetzungen gesamthaft zu beachten: Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den leichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben. Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann. Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reise-erfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetz­lichen oder behördlichen Anordnungen entgegen. Diese Person und Sie haften gegenüber STS oder des gebuchten Reiseveranstalter, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung ent-stehenden Mehrkosten.

Zustellung der Reisedokumente: Die Flugtickets (in den allermeisten Fällen E-Tickets)und allfällige weitere Reisedokumente werden den Passagieren spätestens eine Woche vor Abflug und nach Zahlungseingang per Post oder Mail zugestellt. Bei kurzfristigen Buchungen können die Reiseunterlagen am Flughafen hinterlegt werden.

Rückerstattung der Flugtickets: Auf unbenützten Teilstrecken ist in der Regel keine Rückerstattung möglich. Bei vollständig unbenützten Tickets, die innerhalb der Gültigkeitsdauer zur Rückerstattung eingereicht werden, kann eine Rückerstattung möglich sein; sie kann aber langwierig sein und einige Monate dauern. Die in solchen Fällen von den Fluggesellschaften und Veranstaltern abgezogenen Rückerstattungskosten können sehr hoch sein. Gültig sind die entsprechenden Bedingungen der Fluggesellschaften.

Verlust der Reisedokumente: Wir empfehlen dem Kunden, die genauen Ticketnummern und eine Fotokopie der Reisedokumente separat aufzubewahren. Bei Verlust der Reisedokumente können wir keine Haftung übernehmen.

Versicherungen: Wir bitten den Kunden zu überprüfen, ob er bereits genügende Annullations-, Rückreise-, Kranken-, Unfall-versicherungen oder sonstige Versicherungen hat. Wir empfehlen dem Kunden dringend, eine Annullationskosten- und SOS Rückreiseversicherung abzuschliessen. Dabei sind wir gerne behilflich.

Pass, Visa, Impfungen: Der Kunde ist für die Einhaltung der individuellen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Auf Kundenwunsch übernimmt Studer Travel Service die Einholung der notwendigen Einreisevisa. Für diese Serviceleistung wird pro Visum eine Gebühr (neben den anfallenden Visum-kosten) verrechnet. Studer Travel Service übernimmt im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Bst. c. Pauschalreisegesetz keine Haftung für zu spät oder falsch ausgestellte wie auch für nicht bewilligte Visa und die daraus resultierenden Folgen und Kosten, da solche Ereignisse für Studer Travel Service weder vorhersehbar noch abwendbar sind. STS kann keine Haftung übernehmen für eine Ein­reiseverweigerung aufgrund von nicht erfüllten Voraussetzungen. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheits­vorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrif­ten erwachsen, gehen zu Ihren Lasten

Jugendliche unter 18 Jahren auf Reisen ohne erziehungs- berechtigte Begleitperson: Personen unter 18 Jahren sind für die Einhaltung der Einreisebestimmun­gen gem. Ziffer 2.3 selber verantwortlich. Es wird empfohlen, sich vor der Buchung der Reise bei der ent-sprechenden Botschaft zu erkundigen, wel­che Einreise-bestimmungen zu beachten sind. Es wird zudem dringend empfohlen, eine Reisevollmacht mit der Einverständniserklärung der Erzie­hungsberechtigten mitzu-nehmen. In der Reisevollmacht sollten, neben der schriftlichen Erlaubnis der Eltern, das Ziel der Reise, die Reisedauer sowie die Telefonnummer der Erziehungsberechtigten vermerkt sein. Die Voll­macht darf nicht älter als sechs Monate sein. Reist eine volljährige Begleit­person mit, die nicht das Sorgerecht hat, sollte auch dies im Dokument stehen. Zusätzlich müssen Kopien der Personalausweise der Erziehungs­berechtigten mitgeführt werden. STS kann keine Haftung übernehmen für eine Zurückweisung bei der Einreise oder beim Leistungsträger auf­grund von nicht erfüllten Voraus-setzungen. Sie sind für die Einhaltung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich.

Tiere: Der Transport von Haustieren unterliegt je nach Transportgesellschaft un­terschiedlichen Bestimmungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Buchungsstelle. Als Tierhalter zeichnen Sie aber selber verant­wortlich für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. sowie für Miete oder Kauf der Container.

Gewährleistung: Wir halten uns an eine objektive Beschreibung der Leistungen und kontrollieren unsere Partner. Hat der Kunde dennoch Anlass zu Beanstandungen, weil die Leistung nicht unserer Rechnung/Bestätigung entspricht oder mit erheblichen Mängeln behaftet ist, so ist wie folgt vorzugehen: Der Kunde informiert umgehend den Leistungs-träger (z.B. Hotel) sowie die Vertretung des Veranstalters vor Ort und/oder uns und verlangt sofortige Abhilfe. Ist dies nicht möglich, ist eine schriftliche Bestätigung zu verlangen.

Haftung

Im Allgemeinen: Agiert STS als Veranstalter haften wir für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleich­wertige Ersatzleistung zu offerieren und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung bleibt jedoch beschränkt auf die Höhe des Reisepreises und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Für Program­mänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet STS nicht für Änderungen im Reise­programm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche STS nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für Spesen, die aufgrund einer Flugverspätung entstanden sind. Verpasst ein Passagier einen Flug, entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Wir sind jedoch bei der Organisation eines Ersatzfluges gerne behilflich. STS haftet in keinem Fall für Lohnausfälle o.ä.

Unfälle, Erkrankungen und Schwangerschaft

Tritt STS als Veranstalter auf, haftet STS für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch STS oder durch ein von STS beauftragtes Unternehmen (Hotels, Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatz­ansprüche an STS abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunterneh­men (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Ent­schädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Solche Ansprüche sind direkt bei dem jeweiligen Trans­portunternehmen geltend zu machen. Eine weitergehende Haftung von STS ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Schwangerschaft sind Sie verpflichtet, sich vor der Buchung über die Transportbedingungen der Fluggesellschaft oder Reederei zu erkundigen. Wird Ihnen der Transport infolge Schwangerschaft verweigert, wird jede Haftung abgelehnt.

Sachschäden: Tritt STS als Veranstalter auf, haftet STS für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschä­digungen von Sachen entsteht und von STS oder einem von STS be­auftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderwei­tig, z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an MTCH abtre­ten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. In Haftungsfällen, die im Zusammen-hang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Bus-unternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädi­gungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendba­ren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. STS übernimmt keine Haftung bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen) sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen.

Besondere Veranstaltungen

Ausserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Ver­anstaltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden. Diese können aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir als Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen.

Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Kombi-Versicherungspaketes inkl. einer Heilungskosten-, Unfall- und Reisegepäckversicherung abzu­schliessen, sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Eine entsprechende Versicherung bietet Ihnen Ihre Buchungsstelle an.

Zu Ihrer Sicherheit

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Rei­sehinweise können Sie selbst beim EDA (www.eda.admin.ch/reisehinwei­se) abrufen oder bei STS beziehen. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt der Reise über diese Reisehinweise informiert haben und Ihnen die entsprechenden Risiken bewusst sind.

Haftung für vermittelte Leistungen

STS lehnt jegliche Haftung für vermittelte Leistungen vollumfänglich ab. Es gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen des Dienstleistungserbringers.

Schwierigkeiten während der Reise/Probleme vor Ort (gilt nur wenn STS als Veranstalter agiert): Entsprechen die Leistungen nicht den gebuchten Leistungen bzw. der Auf­trags-bestätigung oder sind diese mit einem anderweitig erheblichen Man­gel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, dies unverzüglich der Kontaktperson vor Ort oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters bekannt zu geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltend­machung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht in den meisten Fällen, vor Ort für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner ange-messenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der Kontakt-person vor Ort oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die Kontaktperson vor Ort oder die örtliche Vertretung des Veranstalters ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadener­satzforderungen anzuerkennen.

Ersatzlösung innert 48 Stunden (gilt nur wenn STS als Veranstalter agiert): Sofern die Kontaktperson vor Ort bzw. die örtliche Vertretung des Veranstalters nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, müssen Sie STS (+41 44 545 11 33) kontaktieren, um eine angemessene Lösung zu finden. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen durch STS ersetzt, jedoch nur im Rahmen der gesetz-lichen und vertraglichen Haftung von STS und gegen Original-beleg. Sind die aufgetretenen Mängel so schwer-wiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferien-ort nicht zugemutet werden kann, so muss Ihnen die Kontakt-person vor Ort oder die örtliche Vertretung des Veranstalters eine entsprechende schriftliche Bestä­tigung der erfolgten Reklamation mit Auflistung der Gründe ausstellen. Die Kontakt-person vor Ort bzw. die örtliche Vertretung des Veranstalters ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.

Schriftliche Beanstandung: Ihre schriftliche Beanstandung und die Bestätigung der Kontaktperson vor Ort bzw. der örtlichen Vertretung des Veranstalters senden Sie STS, Im Wisli 6, 8180 Bülach innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr. Erfolgt die schriftliche Beanstandung nicht innert vorerwähnter Frist, erlöschen sämtliche Schadenersatzan­sprüche. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens gehen zu Lasten Ihres Er­satzanspruches. Dies gilt nur wenn STS als Veranstalter auftritt, ansonsten gelten die Bestimmungen des Reiseveranstalters.

Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen STS den Reisepreis nicht zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die für die entstehen­den Kosten aufkommt, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (wie z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen) vorzeitig abbrechen müssen. In dringlichen Fällen (z.B. eige­ne Erkrankung/Unfall, schwere Erkrankung/Unfall oder Tod einer nahe­stehenden Person) wird Ihnen die Kontaktperson vor Ort oder die örtliche Vertretung des Veranstalters soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

Verjährung: Schadenersatzforderungen gegen STS, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.

Datenschutz

Sammlung, Weitergabe und Verwendung von Informationen: Bei STS können Sie sich sicher fühlen. STS hält sich bei der Bearbei­tung von Personendaten an das schweizerische Datenschutz- und Fern­melderecht. Bei der Buchung einer Reise werden neben Ihren Kontaktan­gaben regelmässig zusätzlich folgende Informationen gespeichert: Reise­daten, Reiseroute/Destination, Fluggesell-schaft, Hotel, Preis, Kundenwün­sche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Zahlungsinformationen, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen usw. sowie andere In­formationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Mit der Buchung bestäti­gen Sie die Richtigkeit der angegebenen Daten. Ihre Daten werden zur Erbringung unserer Dienstleistung bearbeitet und -soweit nötig -zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte weitergeleitet. Wir behalten uns vor, die zur Bereitstellung von aktuellen Angeboten sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken zu nutzen. STS kann Ihnen Angebote und Infor­mationen zukommen lassen, die für Sie persönlich interessant sind. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an STS, Im Wisli 6, 8180 Bülach oder info@studertravelservice.ch.

Besonderes bei Flugreisen: Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über Ihre Reise in und aus diesen Ländern aus Sicher­heits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Sie er­mächtigen STS bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über Sie als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z. B. Ihr vollständiger Name, Geburts-datum, Ihre vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über Ihre Mitreisenden, Datum der Buchung/ Ticketausstel­lung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformatio­nen, Ihr Reisestatus und Ihre Reise-route, Frequent-Flyer-Nummer, Infor­mationen über Ihr Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit usw. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutz-niveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht.

Reiseversicherung

Annullierungskostenversicherung oder Kombi-Paket: Wir empfehlen Ihnen dringend bei der Buchung den Abschluss einer An­nullierungskostenversicherung oder eines Kombi-Paketes abzuschliessen, sofern Sie nicht bereits eine Versicherung mit genügender Deckung abgeschlossen haben. Bitte lesen Sie die Versicherungsbedingungen aufmerksam durch und wenden Sie sich bei Fragen direkt an die Versicherung. STS ist nur Vermittlerin der Versicherung und schliesst jegliche Haftung aus. Sollten Sie eine entsprechende Versicherung wünschen, ist STS Ihnen dabei gerne behilflich.

Zusätzliche Versicherungen: Die Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden in­ternationalen Abkommen. Deshalb empfiehlt STS für einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen:

SOS-Schutz für Reisezwischenfälle: Sollten Sie während der Ferien eine schwere Erkrankung, schwere Verletzung erleiden oder sollte eine schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohn­ort (z.B. Feuer-, Wasser-, Elementar- oder Diebstahlschaden) eintreten, organisiert und bezahlt der SOS-Schutz die Suche und Bergung, den Transport in ein Krankenhaus in Ihrem Reiseland oder den Transport zu­rück in die Schweiz.

Reisegepäck: Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäck-versicherung abzu­schliessen. Sie deckt die Kosten, die Ihnen bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung Ihres Gepäcks entstehen.

Ombudsmann: Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und STS sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und STS, eine faire und ausgewogene Einigung an:

Ombudsman der Schweizer Reise-branche

Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich

+41 (0)44 485 45 35

www.ombudsman-touristik.ch, info@ombudsman-touristik.ch

Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kunden und Studer Travel Service ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Studer Travel Service können nur an dessen Firmensitz in Bülach angebracht werden.

Bülach, September 2022